Evangelische Kirche H. B. in Oberösterreich
Geschichte | Name
„Die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses “ (abgekürzt H. B.) geht auf die Schweizer Reformation im 16. Jahrhundert mit Huldreych (Ulrich) Zwingli und Johannes Calvin zurück. Allerdings trägt sie nur in Österreich diesen Namen. Der gebräuchliche Name lautet „Reformierte Kirche“.
Die Entwicklung in Österreich war vielfältig. In Wien gab es schon 1782 eine blühende Gemeinde. In Vorarlberg wanderten viele Reformierte aus der Schweiz zu. Dort gibt es bis heute die größte Dichte von reformierten Gemeinden. Ins Burgenland kamen die Reformierten aus Ungarn. Während der K.u.K- Monarchie wanderten viele Reformierte aus Ungarn und Tschechien ein. Nach dem Ersten Weltkrieg blieb von der großen Kirche nur noch ein kleiner Rumpf übrig.
Gemeinde
„Alle Gewalt geht von der Gemeinde aus.“ Die evangelische Kirche H. B. vergibt alle Ämter durch Wahl und auf begrenzte Zeit. In Österreich bildet die Synode die eigentliche Kirchenleitung.
Struktur
Zur Superintendentur Österreich gehören alle Bundesländer. Landessuperintendent mit Sitz in Wien ist Thomas Hennefeld.
Zahlen
Die Evangelische Kirche H. B. hat von Vorarlberg bis ins Burgenland neun Pfarrgemeinden mit insgesamt ca. 15.000 Mitgliedern. Die Gemeinden befinden sich in Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Linz-Leonding, Oberwart, Wien-Innere Stadt, Wien-Süd und Wien-West.
Status
Die Evangelische Kirche H. B. ist in Österreich gesetzlich anerkannt.
Ökumene
Die Evangelische Kirche H. B. ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) und im Forum der christlichen Kirchen in Oberösterreich.
Finanzierung
Die Evangelische Kirche H. B. hebt von ihren Mitgliedern Kirchenbeitrag ein, der nach dem Einkommen berechnet wird.
Evangelische Kirche A. u. H. B.
Die Evangelischen Kirchen A. B. und H. B. sind keine „Oberkirche“, bilden also weder eine Bekenntnis- noch eine Verwaltungsunion, sondern bilden einen Zweckverband, in dem gemeinsame Belange geregelt werden können, wie z. B. der Religionsunterricht. Ansonsten regelt jede Gemeinde ihre Belange selbstständig. „Zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange“ (§ 5 (3) Kirchenverfassung) haben sie die „Evangelische Kirche A. u. H. B.“ gebildet. Sie setzt sich aus der Kirche A. B. und der Kirche H. B. zusammen. „Parlamentarisches“ Organ der Kirche A. u. H. B. ist die Generalsynode, Exekutivorgan der Evangelische Oberkirchenrat A. u. H. B.
Beide Kirchen bilden weder eine Bekenntnis- noch eine Verwaltungsunion. Sie arbeiten aber in vielen Bereichen eng zusammen und haben „zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange“ (§ 5 (3) Kirchenverfassung) die „Evangelische Kirche A. u. H. B.“ gebildet. Sie setzt sich aus der Kirche A. B. und der Kirche H. B. zusammen. „Parlamentarisches“ Organ der Kirche A.u.H.B. ist die Generalsynode, Exekutivorgan der Evangelische Oberkirchenrat A. u. H. B.
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