Freitag 19. September 2025

PRO ORIENTE Sektion Linz: „Christenverfolgung im Heute“

Im Rahmen einer Pressekonferenz im OÖ. Presseclub in Linz machten am 14. März 2024 PRO ORIENTE Sektion Linz auf das Thema Christenverfolgung aufmerksam.

Von Jahr zu Jahren steigen die von unterschiedlichen NGOs veröffentlichen Zahlen hinsichtlich der weltweit verfolgten Christinnen und Christen. Aufgrund des erhobenen Datenmaterials wird angenommen, dass etwa ein Fünftel des Christentums in extrem bis sehr hohem Maße an der Glaubensausübung gehindert werde. Konkret bedeutet das, dass bei ca. 2,26 Mrd. Christinnen und Christen weltweit rund 360 Mio. Christinnen und Christen an der Ausübung ihrer Religion in einschneidendem Maße eingeschränkt werden. Das bedeutet in absoluten wie in relativen Zahlen die größte Christenverfolgung in der 2000-jährigen Geschichte. Das Christentum ist somit die am meisten verfolgte Religion weltweit.  Daher ist es PRO ORIENTE Linz ein Anliegen, auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und für die verfolgten Geschwister im Glauben am kommenden Sonntag in besonderer Weise zu beten. Daher hat die Diözese Linz gemeinsam mit PRO ORIENTE Linz alle Pfarren dazu aufgerufen, in den Gottesdiensten der Verfolgten zu gedenken.

 

Dr. Manfred Scheuer, Diözesanbischof von Linz; LH a.D. Dr. Josef Pühringer, Vorsitzender von PRO ORIENTE Sektion Linz und KonsR Mag. Zarko

Im Rahmen einer Pressekonferenz im OÖ. Presseclub in Linz machten am 14. März 2024 Dr. Florian Wegscheider, Sekretär der Stiftung PRO ORIENTE Linz; KonsR Mag. Zarko Prskalo, Pfarrer Urfahr-St. Junia; Dr. Manfred Scheuer, Diözesanbischof von Linz und LH a.D. Dr. Josef Pühringer, Vorsitzender von PRO ORIENTE Sektion Linz auf das Thema Christenverfolgung aufmerksam.
© Diözese Linz - Kienberger

 

Formen der Christenverfolgung


Insgesamt können zur Einordnung  der Verfolgung zwei verschiedene Formen angeführt werden. Einerseits der ausgeübte konstante Druck auf Christinnen und Christen in allen Lebensbereichen und andererseits die offen ausgeübte Gewalt gegen diese Personengruppe. Die gewaltsamen Repressalien gegen Christinnen und Christen lassen sich durch öffentliche Informationen und gesammelte Datenmaterialien relativ leicht eruieren. Schwieriger ist hingegen die Einordnung des konstanten Drucks gegen das alltägliche Leben von Christinnen und Christen. Für diese Einschätzungen wird der Alltag von Christinnen und Christen in fünf Bereiche unterteilt: (1) Privatleben, (2) Familienleben, (3) gesellschaftliches Leben, (4) Leben im Staat und schließlich (5) kirchliches Leben. Unter (1) Privatleben sind die Gedanken, Gefühle und das Gewissen einer Person subsumiert. Für das Thema Christenverfolgung relevant ist hierbei, inwieweit darf sich eine Person frei zum Christentum bekennen bzw. darf sie konvertierten. Ist es ihr erlaubt, einschlägige religiöse Symbole, Schriften etc. zu besitzen. Hat die Person freien Zugang zu Materialien, die sie für ihre Glaubensausübung benötigt und ist es ihr gestattet, im privaten Rahmen über ihren Glauben zu sprechen. Als (2) Familienleben wird der weitere Bereich außerhalb der Kernfamilie verstanden. Hinsichtlich der Einschätzung der Christenverfolgung ist dieser Rahmen relevant für die Pflege eines Familienlebens nach religiösen Vorstellungen. Ist es einer Familie gestattet u. a. Taufen, religiös geformte Beerdigungen gemeinsam zu feiern, religiöse Eheschließung inkl. zivilrechtlicher Registrierung vorzunehmen. Ist es christlichen Familien erlaubt Kinder zu adoptieren etc. bzw. werden Familien bei Konvertierung eines Familienmitglieds zum Christentum getrennt resp. werden Scheidungen erzwungen bei der Konvertierung eines Ehepartners. Der Begriff (3) gesellschaftliches Leben umfasst die Bereiche wie Arbeitsplatz, die Geschäftswelt, Gesundheitswesen, Bildung etc.  In diesem Feld berücksichtigt die Frage nach der Christenverfolgung vor allem, ob Christinnen und Christen explizit bestimmte Kleidungsvorschriften auferlegt werden; ob Christinnen und Christen unter Beobachtung stehen und ihnen der Zugang zur öffentlichen Grundversorgung und Bildung untersagt bzw. erschwert wird; ob Zwangsverheiratungen vorkommen; ob Christinnen und Christen aufgrund ihres Glaubens auf dem Arbeitsmarkt bzw. im Geschäftsleben Diskriminierung erfahren. Der Bereich (4) Leben im Staat thematisiert das Zusammenleben zwischen Christinnen und Christen und der jeweiligen staatlichen Ordnung. Dabei werden Christinnen und Christen diskriminierende Rechte und Gesetze beleuchtet, aber auch das Justizsystem und die nationale öffentliche Verwaltung. Des Weiteren ist anzuführen, ob es Christinnen und Christen möglich ist, ihren Glauben über lokale Grenzen hinweg auszuüben oder ob Falschinformationen über Christinnen und Christen durch die öffentliche Hand verbreitet werden. Damit verbunden sind die Fragen, ob sich Christinnen und Christen einer nationalen Ideologie beugen müssen; ob die Religionszugehörigkeit in Ausweispapieren erfasst oder die Reisefreiheit im Land eingeschränkt wird; ob Christinnen und Christen (de facto bzw. de iure) von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind; ob der Staat öffentliche Verunglimpfungen der christlichen Religion gegenüber toleriert. Der abschließende Bereich betrifft das (5) kirchliche Leben, welcher die gemeinsame Glaubenspraxis, vor allem die kollektiven gottesdienstlichen Feiern, umfasst. Das inkludiert auch das gemeinschaftliche Leben von Christinnen und Christen untereinander und ihr öffentliches Glaubensbekenntnis. Das beinhaltet auch den Besitz von Eigentum als religiöse Gemeinschaft. Das tangiert u. a. den Neubau und Renovierung von Kirchen bzw. die Schließung von Kirchen durch den Staat, die freie Ausübung von kirchlichen Aktivitäten, die Überprüfung von Predigtinhalten und kirchlich-religiösen Materialien durch staatliche Organe, die Ausbildung von Gemeindeleiterinnen und -leiter etc., staatliche Schikanen gegenüber der kirchlichen Hierarchie und der innerkirchlichen Personalpolitik. Des Weiteren umfasst dieser Bereich die Konfiszierung von religiösen Materialien durch die öffentliche Hand wie auch die Einmischung in ethische und theologische Fragestellungen und die Unterbindung von sozialen Aktivitäten.


Insgesamt ist festzustellen, dass in elf Ländern eine Christenverfolgung in „extremem Maße“ und in 44 Ländern in „sehr hohem Maße“  stattfindet.

 


Wenig beachtete Form der Christenverfolgung


Ein junges Phänomen der Überwachung bzw. Verfolgung findet sich vor allem in den Regionen des Nahen Ostens und Nordafrikas. Zum Christentum konvertierte oder sich dafür interessierende Personen – zumeist handelt es sich dabei um Frauen – werden von Familienmitgliedern digital überwacht. Das bedeutet, die Smartphones und Tablets werden überprüft oder konfisziert.  Die Überwachung der digitalen Geräte umfasst sowohl die Erstellung eines Bewegungsprofils via GPS-Daten, wohin haben sich die Personen begeben, als auch die Überprüfung der abgerufenen digitalen Medien bzw. die Sperre des Zugangs zu diesen. Damit wird nicht nur der Gang zu kirchlichen Einrichtungen oder religiösen Feiern verunmöglicht, sondern auch die Möglichkeit der Information und des Austausches mit Gleichgesinnten eingeschränkt bzw. unterbunden. Mit diesen Methoden soll die stärkere Einbindung in den Familienkreis erreicht werden, was mitunter zur Folge hat, dass neben einer freien Religionsausübung zumeist auch eine eigenständig geschlossene Ehe unterbunden wird.    
 


Situation weltweit

 

Bei einem Blick auf die elf Nationen, welche eingeordnet werden als Orte, an welchem Christinnen und Christen in extremen Maß an der Glaubensausübung gehindert werden, ist festzustellen, dass für zwei Staaten nur äußerst schwierig auswertbares Datenmaterial zur Verfügung steht: Das ist einerseits die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) und andererseits das Islamische Emirat Afghanistan (Afghanistan). Aufgrund der Isolation und der Sicherheitslage der beiden Länder sind nur schwer bis unmöglich als unabhängig zu betrachtenden Medienberichte oder als unabhängig geltende Beobachtungen heranzuziehen. Für beide Länder kann angenommen werden, dass sowohl eine private als auch eine öffentliche Praktizierung des christlichen Glaubens von staatlicher als auch nicht-staatlicher Seite mit dem Tod bedroht wird. Die Analyse der weiteren neun Länder  zeigt auf, dass eine Verfolgung der Christinnen und Christen durch islamistisch motivierte Gruppen  bzw. Staatsapparate erfolgt.

 

Bei der Verfolgung von Christinnen und Christen ist in erster Linie der Staat Nigeria zu nennen, wo im Jahr 2022 rund 80 % der offiziell erfassten getöteten Christinnen und Christen (ca. 4.600 Morde) zu verzeichnen sind. Zugleich ist zu differenzieren, dass die meisten Tötungen im nördlichen Landesteil von Nigeria, in den stärker muslimisch dominierten Bundesstaaten, geschehen. Diese Bundesstaaten sind beinahe deckungsgleich mit jenen zwölf Bundesstaaten, in welchen die Scharia gilt.  Bei der Ausübung von körperlicher Gewalt, Entführung etc. kommt Gruppierungen wie z. B. der islamistischen terroristischen Gruppe Boko Haram  eine zentrale Rolle für die Analyse der Christenverfolgung zu. Das Beispiel Nigeria steht exemplarisch für die schwierige Situation der Christinnen und Christen in der Subsahara-Zone, welche im Laufe der letzten Jahre zu einem immer gefährlicheren Bereich der Welt für Christinnen und Christen wurde. Die Lage in Nationen wie Burkina Faso, der Demokratischen Republik Kongo etc. spitzt sich stetig zu und es sind verstärkt Angriffe auf christliche Dörfer zu verzeichnen.  Die wirtschaftlichen und klimatischen Krisen zwingen in diesen Ländern die Menschen oftmals ihr Siedlungsgebiet zu verlassen und an anderen Orten Hilfe zu suchen. Dabei kommt es nicht selten zu Diskriminierungen und Übergriffen auf (konvertierte) christliche Flüchtlinge. Insgesamt kann resümiert werden, dass rund 20 % der Christinnen und Christen auf dem afrikanischen Kontinent in extremem oder sehr hohem Maß unter der Hinderung ihrer Glaubensausübung leiden.

 

 

LH a.D. Dr. Josef Pühringer, Vorsitzender von PRO ORIENTE Sektion Linz
Dr. Manfred Scheuer, Diözesanbischof von Linz; LH a.D. Dr. Josef Pühringer, Vorsitzender von PRO ORIENTE Sektion Linz und KonsR Mag. Zarko
Dr. Manfred Scheuer, Diözesanbischof von Linz
KonsR Mag. Zarko Prskalo, Pfarrer Urfahr-St. Junia
Dr. Florian Wegscheider, Sekretär der Stiftung PRO ORIENTE Linz
v.l.: Dr. Florian Wegscheider, Sekretär der Stiftung PRO ORIENTE Linz; KonsR Mag. Zarko Prskalo, Pfarrer Urfahr-St. Junia; Dr. Manfred Scheuer, Diözesanbischof von Linz und LH a.D. Dr. Josef Pühringer, Vorsitzender von PRO ORIENTE Sektion Linz.

© Diözese Linz - Kienberger

 

 

Skandal der Geschichte


Das Ausmaß der Christenverfolgung kann als die größte der Geschichte bezeichnet werden. Die Tatsache, dass heute noch mehr als 360 Mio. Christinnen und Christen wegen ihres Glaubens einer Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind, kann als ein Skandal bezeichnet werden, der – allem Anschein nach – die mediale Welt nicht tangiert. Selbst der ‚Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung‘ am 22. August scheint dazu nicht in der Lage zu sein.  Die diversen Einblicke – ob in die Subsahara-Zone, in den indischen Subkontinent oder in die Kaukasus-Region rund um Armenien – verdeutlichen, dass es sich bei der aktuellen Christenverfolgung nicht um ein regional begrenztes Phänomen handelt, sondern um ein globales Faktum, dem man entschieden entgegenzutreten hat. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zahl der verfolgten Christinnen und Christen nicht im Sinken begriffen ist, sondern dramatisch steigt. Dabei wird von den Aggressoren zumeist kein Unterschied gemacht, um welche christliche Konfession es sich handelt, daher müssen alle Christinnen und Christen der diversen Denominationen entschiedenen gegen dieses Unrecht auftreten. Vor allem die politischen Entwicklungen der verschiedenen Formen der Radikalisierung machen weitere und noch intensivere Angriffe auf christliche Einrichtungen und Gläubige für höchstwahrscheinlich. Die Zahlen der größten Christenverfolgung aller Zeiten, konkret die 360 Mio. Gläubige, sind alarmierend.

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